Die nachfolgenden AGB‘s betreffen Gutscheinbestellungen auf dem Internetportal www.1fach-kochen.at.
§ 1 Allgemeines
„1fach-kochen“
führt Ihre Bestellung auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Von diesen Bedingungen abweichende bzw. entgegenstehende Regelungen werden nicht akzeptiert, es
sei denn, sie werden von „1fach-kochen“ schriftlich anerkannt.
Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.
§ 2 Vertragsschluss
„1fach-kochen“
verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, oder, Druckfehlern auf der Website ist „1fach-kochen“ zum Rücktritt berechtigt.
Ein Kaufvertrag über den Gutschein kommt dadurch zustande, dass der Besteller ordnungsgemäß die notwendigen persönlichen Daten angibt und „1fach-kochen“ die Bestellung des Kunden per E-Mail
bestätigt.
§ 3 Lieferung, Zahlungsweise
Der ausgewählte Gutschein wird erst nach Eingang der Überweisung auf das Konto von „1fach-kochen“ per Mail übermittelt und kann dann ausgedruckt werden. Jeder Gutschein wird mit einer individuellen Nummer versehen und bei „1fach-kochen“ registriert, wodurch er seine tatsächliche Gültigkeit erhält.
§ 4 Gültigkeit und Ablöse
Die Gültigkeit des Gutscheines ist auf 5 Jahre ab Bestelldatum beschränkt. Die Gültigkeitsdauer darüber hinaus kann nur nach Rücksprache mit „1fach-kochen“ verlängert werden. Der Gutschein ist übertragbar, kann daher trotz Widmung durch andere Personen eingelöst werden. Der Gutschein kann nicht gegen Bargeld abgelöst werden.
§ 5 Datenschutz
Die für die Bestellabwicklung notwendigen Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von „1fach-kochen“ sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte
eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommenden,
gültigen Regelung.
„1fach-kochen“